Klagerechte von Umweltverbänden erweitert - Europäischer Gerichtshof stärkt Zugang zu deutschen Gerichten Nach Ansicht des EuGH (Urteil vom 12.5.11 Rechtssache C-115/09) wird der Zugang von Umweltverbänden zu Gerichten in Deutschland unzulässig eingeschränkt. Bisher können nur Verletzungen derjenigen Umweltvorschriften gerügt werden, die auch betroffene Bürgerinnen und Bürger zu einer Klage berechtigen würden (sogenannte "subjektive Rechte"). Damit gibt es bislang keine Rechtsschutzmöglichkeiten gegen die Verletzung von Vorschriften, die die Umwelt als solche schützen, beispielsweise Vorsorgeregelungen im Immissionsschutzrecht oder weite Teile des Gewässerschutzrechts. Das europäische Recht verlangt jedoch nach Ansicht des EuGH einen weitergehenden Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten. Dem Urteil zufolge müssen Umweltverbände zumindest alle für die Zulassung eines Vorhabens maßgeblichen Umweltvorschriften vor Gericht geltend machen können, die auf Recht der Europäischen Union basieren. (LNV-Info 5/2011). Weitere Ausführungen hierzu von RA Dirk Teßmer, Frankfurt am Main, im IDUR Recht der Natur-Schnellbrief 166 – Mai/Juni 2011! i>>>