In einem Urteil vom Juli 2010 (V ZR 142/09) hat der BGH ablehnend über den Schmerzensgeldanspruch einer Anwohnerin entschieden, die durch bergbaubedingte Erderschütterungen Gesundheitsschäden erlitten hatte. i Weitere Ausführungen von Dipl. jur. Halimé Serbes, Mitarbeiterin des IDUR, Frankfurt a.M., im IDUR-Recht der Natur-Schnellbrief 165 – März/April 2011!