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Rechtsprechung "Natur & Umwelt" / BVerwG/Umweltinformationsgesetz
 

BVerwG / Umweltinformationsgesetz




(Quelle: bverwg.de)

BVerwG/UIG "Akteneinsicht"
BayVGH/Tiergarten Nürnberg/UIG
OVG NRW/Gebühr für Umweltinfo
VG Braunschweig/UIG/Zugang gentechn.Angaben

(Quelle: BVerwG 7C 5.04, 18.10.05) Das Bundesverwaltungsgericht stärkte Position Privater hinsichtlich des Umweltinformationsgesetzes
Der erste Komplex betraf die Frage, welche Anforderungen an die Bestimmtheit des Akteneinsichtsantrags zu stellen sind. Häufig wird Antragstellern entgegengehalten, ihr Antrag auf Akteneinsicht sei zu unbestimmt. Auf der anderen Seite können diese aber ihre Anträge in der Regel nicht bis ins Detail begründen, da sie nicht wissen, welche Umweltinformationen bei den auskunftspflichtigen Stellen vorhanden sind. Das BVerwG hat nun erneut klargestellt, dass nur Art und Inhalt der begehrten Informationen klar erkennbar sein müssen. Welche Unterlagen und Akten bei der auskunftspflichtigen Stelle vorhanden sind, sei dem Kläger nicht bekannt, weshalb er die weiteren Unterlagen nicht konkretisieren könne und dies auch nicht tun müsse.
Die zweite zentrale Frage betraf die informationspflichtige Stelle. Das BVerwG Karlsruhe ging in der ersten Instanz noch davon aus, die Standortverwaltungen der Bundeswehr seien nicht informationspflichtig. Das BVerwG hat nun mit eindeutiger Klarheit deutlich gemacht, dass informationspflichtig alle Stellen öffentlicher Verwaltung sind, unabhängig davon, ob sie öffentlich-rechtlich (hoheitlich oder schlicht hoheitlich) oder privatrechtlich (fiskalisch oder verwaltungsrechtlich) handeln. Der Begriff der auskunftspflichtigen öffentlichen Verwaltung sei umfassend zu verstehen und könne nur in Abgrenzung zu Rechtsprechung und Rechtsetzung verstanden werden. (LNV-RdSchr.3/2005)






 
 
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Letzte Aktualisierung: 28.04.2012