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VGH BW/Ethylen-Pipeline Süd VG Stgart/Ethylen-Pipeline/Baustopp
Pipeline-Bau erlaubt - Landwirt unterliegt vort Gericht Mannheim/Aalen. Der Bau der umstrittenen Ethylen-Pipeline quer durch Baden-Württemberg kann weitergehen. Das hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) entschieden. "Der sofortige Bau der Pipeline ist aus Gründen des Wohls der Allgemeinheit dringend geboten", entschied das Gericht in Mannheim. Es gab damit Beschwerden des Landes sowie von sieben Chemiefirmen statt, die die Ethylen-Pipeline Süd bauen und betreiben wollen. Sie hatten sich gegen den Entscheid des Verwaltungsgerichts Stuttgart gewehrt, das dem Eilantrag eines Landwirts im Ostalbkreis gegen enteignungsähnliche Maßnahmen auf seinen Grundstücken stattgegeben hatte. Der Beschluss ist anfechtbar. Während die Stuttgarter Verwaltungsrichter noch anzweifelten, dass das Landesgesetz zum Ethylen-Rohrleitungsbau mit der Eigentumsgarantie des Grundgesetzes vereinbar sei, erklärten die Mannheimer Richter jetzt, dass die Enteignungsbeschlüsse mit hoher Wahrscheinlichkeit rechtmäßig seien. (Auszug SWP 26.8.10 / Südwestumschau / lsw/eb)
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