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"Seefrosch" © Hartmut Felgner
Nach der BArtSchV sind alle europäischen Amphibienarten besonders geschützt. Es ist verboten, diesen Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzten, zu töten oder ihre Eier, Larven oder sonstingen Entwicklungsformen wegzunehmen, zu zerstören oder zu beschädigen!
i Kröten wandern wieder: Warmes und feuchtes Wetter animiert Frösche, Molche und Kröten dazu, auf Wanderschaft zu ihren Laichgewässern zu gehen. Die für die nächsten Tage angekündigten Temperaturen um die zehn Grad sind quasi der Startschuss für die Tiere! (Auszug SWP 29.2.12) Mehr
Euronatur Radolfzell. Frösche, Kröten und Molche sollten bei ihrer Suche nach einem Winterquartier vor Todesfallen bewahrt werden. So könnte durch die Abdeckung von Gullys bzw. Keller- oder Lichtschächten mit feinmaschigen Gittern oder Draht der sichere Tod dieser Amphibien verhindert werden. Die Tiere überwintern an dunklen, feuchten Plätzen und fallen daher häufig in Schächte, in denen sie qualvoll eingehen, weil sie sich nicht aus eigener Kraft daraus befreien können. (Quelle: SWP 21.11.05 / lsw; Schon gewusst?) Mehr
i Artikel "Wenn Kröten Hochzeit halten" von Annemarie Schäfer in Readers Digest März 1999; "Kröten - von Wassertieren zu Landbewohnern" in Blätter des SAV 2/2009 / Unsere kleine Tierkunde / Kurt Heinz Lessig; "Grundlagen zur Grabenunterhaltung im Landkreis Ravensburg; spez. Auswirkungen auf die Tierwelt" (siehe LUBW-Naturschutz-Info 3/2008, S. 38ff.)
i Amphibien und Reptilien jetzt im Artenschutzprogramm (APS). Mehr in LUBW Naturschutz Info 1/2011!
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