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(Quelle: bverwg.de) |
BVerwG/großflächiger Einzelhandelsbetrieb VGH BW/zum Ausschluss von Einzelhandelsnutzungen in einem B-Plan OVG Rh.-Pf./Zielfestlegung im Raumordnungsplan VG Stuttgart/Isl.Gebetshaus/Mischgebiet
Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 3.6.04 (Az: 4 BN 25.04): Das BVerwG fordert von den Gemeinden mehr Beachtung für ökologische Ziele der Raumordnung und besteht auf eine Kartierung vorhandener seltener Arten. In der Folge führt dies zur Unwirksamkeit zahlreicher Bebauungspläne. Anlass war die Klage von Bürgern über mehrere Instanzen gegen eine Straßenplanung im südhessischen Kronberg. Diese verletzt laut Gerichtsbeschluss die Schutzkriterien eines im Regionalplan ausgewiesenen Regionalen Grünzuges. Der Bebauungsplan hätte zwingend an die Ziele des Regionalplans angepasst werden müssen – und dies unabhängig von dessen Raumbedeutsamkeit. Damit bindet das BVG bundesweit alle Städte und Gemeinden, bei jedem Flächennutzungs-, Bebauungs-, Vorhabens- und Erschließungsplan grundsätzlich auch weniger bedeutsame Planungen an die Ziele der Raumordnung anzupassen, die in der Regel im Regionalplan festgelegt sind - wobei insbesondere Belange des Hochwasser- und Naturschutzes sowie des Landschaftsbildes und der Freiraumerholung betroffen sind. Das BVG bestätigt in diesem Zusammenhang auch ein Urteil des VGH Kassel: Gibt es – wie in Kronberg – "Anhaltspunkte für das Vorhandensein besonders seltener Arten", so ist dem "im Rahmen der Ermittlungen (z.B. durch eine Bestandserfassung nachzugehen." Allein Rückschlüsse aus der vorgefundenen Vegetationsstruktur ersetzen dann die Tierbestandsaufnahme nicht. Auch gegen diese Kartierungspflicht verstoßen bundesweit fast alle Bebauungspläne, die mit diesem Argument innerhalb der gesetzlichen 2-Jahresfrist angefochten werden können. (Quelle: IDUR - Schnellbrief 125 Juli/August 2004; LNV-RdSchr.3/2004)
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