
Wassergesetz für Baden-Württemberg (WG) i.d.F. der Bekanntmachung vom 20.1.05 (GBl. S. 219), zuletzt geändert am 25.1.12 (GBl. S. 65)
Wasserhaushaltsgesetz und Wassergesetz für Baden-Württemberg als PDF
Anmerkung: Für wasserrechtliche Planfeststellungsverfahren wurde die Geltungsdauer verlängert: Statt 4 bleibt sie nun 8 Jahre in Kraft, und auf Antrag des Vorhabensträgers kann um weitere 5 Jahre verlängert werden. (Landtagsdrucksache 13/4711; aus LNV-Rundschreiben 3/2005)
i Vorschriften zum Wasserentnahmeentgelt geändert: Die Änderungen zum Wasserentnahmeentgelt als § 17 a bis o Wassergesetz BW sind am 29. Juli vom Landtag gebilligt worden und im Gesetzblatt BW vom 13.8.10 zu finden. (LNV-Info-Brief 10/2010)
>EG/WRRL/u.a.|Bund >Rechtsprechung/BVerwG/u.a.
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