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Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) vom 31.7.09 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert am 24.2.12 (BGBl. I S. 212)
Anmerkung: Am 1. März 2010 ist das neue Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Kraft getreten. Es hat Direktwirkung, d.h. die bisherigen Landesgesetze sind nicht mehr gültig, sofern sie dem entsprechenden Bundesgesetz widersprechen. Als Arbeitshilfen zu den Änderungen, die damit verbunden sind, hat das Umweltministerium die Vorträge im Rahmen von Dienstbesprechungen öffentlich zugänglich gemacht: Wasser
Stichworte: Abwasseranlagen, Abwasserbehandlungsanlagen, Abwasserbeseitigung, Benutzung (Wasserhaushalt), Bewilligung (Wasserhaushalt), Erlaubnis (Wasserhaushalt), Gewässer, oberirdische, Grundwasser, Heilquellen, Küstengewässer, Quellen (Wasserhaushalt), Rohrleitungsanlagen, Schadstofffracht, Stoffe, wassergefährdende, Wasserabfluss, Wasserhaushalt, Wasserschutzgebiete
Anmerkung: Das Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (ABl. EG Nr. L 327 S. 1)
>EG/WRRL|BW >Aktuelles/Gewässerschutz > Rechtsprechung/BVerwG/u.a./WasserSchGeb.|BVerwG/u.a./Verbandsbeteiligung
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