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Bundesnaturschutzgesetz




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Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG) vom 29.7.09 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert am 6.2.12 (BGBl. I S. 148)
Anmerkung: Am 1. März 2010 ist das neue Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Kraft getreten. Es hat Direktwirkung, d.h. die bisherigen Landesgesetze sind nicht mehr gültig, sofern sie dem entsprechenden Bundesgesetz widersprechen. Als Arbeitshilfen zu den Änderungen, die damit verbunden sind – im Naturschutz vor allem bei der Eingriffsregelung und dem Artenschutz – hat das Umweltministerium die Vorträge im Rahmen von Dienstbesprechungen öffentlich zugänglich gemacht: Naturschutz

i Unter anderem wurde beim so genannten Eingriffsrecht eine entscheidende Veränderung beschlossen. Bisher musste bei einem Eingriff in schützenswerte Flächen dieser Eingriff vorrangig an anderer, aber in der Nähe liegender, „ähnlicher“ Stelle real ausgeglichen werden (Realkompensation). Dieser Vorrang wurde nun aufgehoben. Außerdem ist in der Eingriffsregelung eine Regelung eingeführt worden, nach der bei Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen als Ausgleichsflächen die „agrarstrukturellen Belange“ (die nicht genauer definiert sind!) berücksichtigt werden müssen. (LNV Infobrief 1/09)
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i Synopse zum geltenden Naturschutzrecht ist neu überarbeitet: Eine Synopse mit der Übersicht zum seit dem 1.3.10 geltenden Naturschutzrecht ist mit Stand vom 12.5.10 vom Umweltministerium (UVM) überarbeitet worden und steht im Internet zur Verfügung. (LNV-Info-Brief5/10)

i Aktuelle Ausführungen zu "Das neue Bundesnaturschutzgesetz" von Dr. Dietwald Rohlf, Referat Grundsatzfragen des Naturschutzes und Wolfgang Kaiser & Frank Lorho, Referat Biotop- und Artenschutz, Eingriffsregelung / UVM im Fachdienst Naturschutz / Naturschutz-Info 1/2010, S. 53 ff.

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Letzte Aktualisierung: 28.04.2012