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LG Potsdam/Urheberrechte an Fotos




(Quelle: lg-potsdam.brandenburg.de)

Vorsicht beim Hochladen von Fotos
Wer auf seiner Internet-Seite eigene Digitalfotos zeigt oder anderen ermöglicht, Schnappschüsse dort zu veröffentlichen, läuft Gefahr, rechtlich belangt zu werden. Denn nicht alle Fotomotive sind legal. So ist es etwa verboten, Fotos im Internet zu veröffentlichen, die in bestimmten Zoos oder Tierparks angefertigt wurden. Auch das Fotografieren mancher Denkmäler und Sehenswürdigkeiten sowie militärischer Anlagen oder das Ablichten von Ausstellungsstücken in Museen ist häufig an sich schon nicht erlaubt. Werden solche Bilder dann noch online gezeigt, ist der Verstoß gravierend.
Der Betreiber einer Internet-Seite kann sich unter Umständen mit schuldig machen. Spätestens wenn etwa ein Museum, das die Urheberrechte an Fotos hat, sich bei ihm beschwert, sollte der Seitenbetreiber diese schleunigst löschen... Die Richter des Landgerichts Potsdam sahen darin eine Eigentumsverletzung. (Auszug SWP 29.1.09 /Chips & Tricks / cid)






 
 
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Letzte Aktualisierung: 14.12.2012