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Rechtsprechung "Natur & Umwelt" / AG Göppingen/Vereinsrecht/Schneeballs.
 

AG Göppingen/Vereinsrecht/Schneeballsystem

Profitgier statt Naturschutz - Regierungspräsidium stoppt "Naschuba"
Aus ists mit dem Schneeball-System: Weil der Verein nur in die eigene Tasche gewirtschaftet hat, entzieht das Regierungspräsidium dem Naturschutz-Förderverband Göppingen die Rechtsfähigkeit...
Die Rechtsprechung stuft Organisationen, die auf dem Schneeballsystem aufgebaut sind, als sittenwidrig ein. So hatte auch das Göppinger Amtsgericht im Fall Naschuba eine Geldstrafe verhängt. (Auszug NWZ 3.11.08 / JOA SCHMID)
i Die Rechtslage
Ein im Vereinsregister des Amtsgerichts eingetragener Verein (e.V.), der so genannte "Idealverein", darf nicht auf die Erzielung von Gewinn ausgerichtet sein, sondern muss vorwiegend auch die ideellen Zwecke und Ziele verfolgen, die in der Vereinssatzung festgeschrieben sind. Wenn er dennoch einen überwiegenden oder reinen Geschäftsbetrieb entwickelt, dann droht ihm nach § 43 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) der Entzug der Rechtsfähigkeit. Dies wurde im Falle des Naturschutz-Förderverbandes Göppingen (Naschuba) notwendig. (Quelle: NWZ 3.11.08)




 
 
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Letzte Aktualisierung: 28.04.2012