Beim europäischen Schutzgebietssystem Natura 2000 handelt es sich um bestimmte Typen von Lebensräumen und/oder um Lebensstätten seltener Tier- und Pflanzenarten, die aus gesamteuropäischer Sicht besonders schützenswert sind. Gemäß den europäischen Richtlinien und Maßstäben hat das Land die Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung, also die FFH-Gebiete sowie die Vogelschutzgebiete ausgewählt und der EU gemeldet. (Auszug Themenhefte Naturschutzfonds "Schutzgebiete - Alte und neue Refugien" Sept.2010)
i Koalitionskompromiss zur Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes: Für eine land- und forstwirtschaftliche Bodennutzung nach der guten fachlichen Praxis ist auch künftig in Gebieten der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) keine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich. Das geht aus der so genannten „kleinen Novelle“ des Bundesnaturschutzgesetzes hervor, die der Bundestag im Oktober in Zweiter und Dritter Lesung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von Union und SPD beschlossen hat. (DVL-Newsletter4-2007)