Leitfaden des NABU und BUND zum Monitoring gemäß Art. 11 FFH-Richtlinie Die Länder sind in Deutschland für den Flächennaturschutz verantwortlich. BUND und NABU legten hierzu einen Leitfaden vor, der die Umsetzung dreier Aspekte erleichtern soll: Die Sicherung der Gebiete, die Entwicklung von Pflegeplänen und die Überprüfung der Entwicklung der gefährdeten Lebensraumtypen. Er gibt einen Überblick über Umfang, Kosten, Umsetzungsstand und Zeitrahmen des Monitorings in Deutschland. (IDUR Recht der Natur-Schnellbrief 144 Sept./Okt. 2007) i Der Leitfaden "Neues Gutachten zu Natura 2000" als Download >Positionen/Politik; www.nabu.de >Naturschutz/Naturschutz in Europa.