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OVG Nds. / Käfighaltung von Nutztieren


(Quelle: oberverwaltungsgericht.niedersachsen.de)

Zu den Anforderungen an die Käfighaltung von Nutztieren

OVG Nds. B. v. 21.3.07 -11 ME 237/06-
1. Eine unzureichende Versorgung von in Käfigen gehaltenen Nerzen mit Stroh verstößt gegen § 2 Nr. 1 TierSchG.
2. Mangels konkreter Vorgaben für die Pelztierhaltung sind die unbestimmten Rechtsbegriffe des § 2 TierSchG mit Hilfe des einschlägigen tiermedizinischen und verhaltenswissenschaftlichen Schrifttums und sachverständiger Außerungen auszulegen und zu konkretisieren. Dabei sind insbesondere die sog. Pelztierempfehlungen zu beachten. (IDUR-Schnellbrief Nr. 142 / Mai/Juni 2007 / Rechtsprechung in Leitsätzen)

>BVerwG






 
 
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Letzte Aktualisierung: 14.12.2012