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(Quelle: bundesgerichtshof.de) |
BGH, Urteil vom 9.5.2006 (Az: 5 StR 453/05)
Vorteilsannahme durch kommunale Mandatsträger? - Eine Entscheidung abseits des gewöhnlichen Umweltrechts und doch nicht ohne Bedeutung.
Das Ergebnis dieser Entscheidung macht deutlich, dass Investoren sich auf kommunalpolitischer Ebene Planungen mit Geld erdienen können, ohne strafrechtlich belangt zu werden. Umgekehrt können auch kommunale Mandatsträger finanzielle Vorteile für ihre Gemeinderatsarbeit einstreichen, ohne dem Strafrecht zu unterfallen. Dass solche Verhaltensweisen auf kommunaler Ebene bisweilen auch zum Nachteil des Natur- und Umweltschutzes gereichen, liegt auf der Hand... (von RA Tobias Kroll, Bad Kreuznach; IDUR-Schnellbrief Nr. 139 Nov./Dez. 2006, S. 67 ff.)
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