Vereinbarkeit der Einbeziehung der Treibhausgasemissionen des internationalen Luftverkehrs in das Europäische Emissionshandelssystem mit völkerrechtlichen Vorgaben Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass der Einbeziehung des internationalen Flugverkehrs in das Europäische Emissionshandelssystem keine internationalen Vorschriften entgegenstehen. Die Prüfung geht auf Kyoto-Protokoll und Klimarahmenkonvention, Chicagoer Abkommen, bilaterale Abkommen, ICAO-Sekundärrecht, Welthandelsrecht und allgemeine Grundsätze des Völkerrechts ein. (BMU-Web-Update10/08; Download)